Allgemeine Geschäftsbedingungen

Handwerkshelden Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Humboldtstraße 20
81543 München
Deutschland

(nachfolgend auch: „INDUSTRY TALENTS“)

§ 1 Allgemeines/Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von INDUSTRY TALENTS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die INDUSTRY TALENTS mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn INDUSTRY TALENTS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn INDUSTRY TALENTS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) INDUSTRY TALENTS schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern ab. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungen
(1) INDUSTRY TALENTS erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Leadgenerierung, Recruiting und Suchmaschinenoptimierung. INDUSTRY TALENTS erbringt seine Leistungen nach billigem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle technische Gegebenheiten. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, garantiert INDUSTRY TALENTS bezüglich der Suchmaschinenoptimierung kein bestimmtes Ranking. In Bezug auf die Leadgenerierung garantiert INDUSTRY TALENTS weder die Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads noch eine konkrete Beschaffenheit außer diese wurde separat vereinbart. Beim Recruiting garantiert INDUSTRY TALENTS weder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, noch eine Beschaffenheit, außer diese wurde separat vereinbart.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass der Vergütungsanspruch von INDUSTRY TALENTS bestehen bleibt, wenn Drittanbieter, wie beispielsweise Facebook oder Google, Werbekampagnen stoppen oder einstellen bzw. Accounts deaktivieren.
(4) INDUSTRY TALENTS ist berechtigt sich bei der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern zu bedienen.
(5) Sofern INDUSTRY TALENTS Inhalte, Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung stellt, so ist die Nutzung für den Kunden auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt und steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung. Ein darüberhinausgehendes Nutzungsrecht räumt INDUSTRY TALENTS nicht ein.

§ 3 Regelungen zum Vertragsschluss
(1) Angebote auf den Webseiten von INDUSTRY TALENTS sind unverbindlich.
(2) Der Vertragsschluss zwischen INDUSTRY TALENTS und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von INDUSTRY TALENTS zu erhalten.
(3) Der Kunde erklärt hierzu verbindlich bestimmte Leistungen von INDUSTRY TALENTS in Anspruch nehmen zu wollen. Hierin liegt das Angebot des Kunden, welches INDUSTRY TALENTS durch entsprechende Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung annehmen kann. Der Kunde willigt ein, dass INDUSTRY TALENTS das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von INDUSTRY TALENTS gewünscht.
(4) Vertragssprache ist deutsch.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten Preise. Diese verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von INDUSTRY TALENTS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von INDUSTRY TALENTS ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von INDUSTRY TALENTS ist anders lautend.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde INDUSTRY TALENTS nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet INDUSTRY TALENTS die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von INDUSTRY TALENTS bleibt bestehen, wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlässt und hierdurch die Leistungserbringung durch INDUSTRY TALENTS verhindert.
(2) Soweit der Kunde INDUSTRY TALENTS Vorlagen/Informationen/Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen/Daten berechtigt ist. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

§ 6 Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Machen Dritte gegen INDUSTRY TALENTS Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, die im Zusammenhang mit der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten stehen, ist der Kunde verpflichtet, INDUSTRY TALENTS auf erstes Anfordern unverzüglich von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen und sämtliche Kosten, unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach dem vernünftigen Ermessen von INDUSTRY TALENTS erforderliche Rechtsberatung, zu übernehmen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um INDUSTRY TALENTS vor Schäden durch eine etwaige Inanspruchnahme Dritter wegen der Verwendung von Inhalten durch den Kunden, die Rechte Dritter verletzen, zu schützen und gegebenenfalls die behauptete Rechtsverletzung unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen.

§ 7 Abnahme von Leistungen
(1) Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer Abnahme nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist ausdrücklich bestimmt.
(2) Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: INDUSTRY TALENTS wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung in Textform (per E-Mail) mitteilen. Der Kunde hat innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung, die Möglichkeit die Leistungen zu prüfen und ggf. Mängel mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen. Stellt der Kunde Mängel fest, hat er INDUSTRY TALENTS diese in Textform (per E-Mail) mitzuteilen und nach Möglichkeit genau zu beschreiben. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Bei Vorliegen von erheblichen Mängeln ist INDUSTRY TALENTS berechtigt, zwei Mal binnen angemessener Frist nachzubessern. Bleiben beide Nachbesserungsversuche ohne Erfolg, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.

§ 8 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Haftung
(1) INDUSTRY TALENTS haftet unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet INDUSTRY TALENTS nur unbeschränkt bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von INDUSTRY TALENTS im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss.
(3) Bei der Erstellung und dem Betrieb von Internetseiten für den Kunden schuldet INDUSTRY TALENTS die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob INDUSTRY TALENTS für einen Ausfall oder einen Schaden ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Subunternehmer von INDUSTRY TALENTS.

§ 10 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass bei ihnen die jeweils einschlägigen und gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung von personenbezogenen Daten.

§ 11 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde INDUSTRY TALENTS Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das INDUSTRY TALENTS bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt INDUSTRY TALENTS in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

§ 12 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass INDUSTRY TALENTS seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den INDUSTRY TALENTS Social-Media-Kanälen und Websites verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für die Leistungserbringung von INDUSTRY TALENTS ist der Sitz von INDUSTRY TALENTS, sofern zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und INDUSTRY TALENTS im Zusammenhang mit allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von INDUSTRY TALENTS.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit deren Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


14.03.2023 ©
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*Haftungsausschluss: Das hier sind alles echte Partnerbetriebe von uns mit ihren echten Ergebnissen. Diese Resultate sind in der Regel nur möglich, nachdem wir eine genaue Potenzialanalyse basierend auf unserer Erfahrung durchgeführt haben. Ferner haben Unternehmen bei einer Zusammenarbeit einer entsprechenden Mitwirkungspflicht nachzukommen.